Unser Assistenzangebot richtet sich an Menschen, die gem. den §§ 53/54 SGB XII Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, „eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.“ Die Ermöglichung von Teilhabe an der Gesellschaft ist maßgebendes Ziel der Eingliederungshilfe.
Allgemeine Information
Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch
auf ein Persönliches Budget. Somit können Menschen mit Handicaps, die
auf Unterstützung angewiesen sind, erstmalig in Deutschland selbst
entscheiden, von wem sie welche Hilfe wollen (Quelle: BMAS). Das
Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der behinderte oder von
Behinderung bedrohte Menschen von den Leistungsträgern in der Regel eine
Geldleistung anstelle von Dienst- oder Sachleistungen erhalten. Mit
diesem Budget bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres
persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Sinn dieser vom Gesetzgeber
zugesprochenen Leistung in Form eines Persönlichen Budgets ist es,
behinderten Menschen Assistenten zur Seite zu stellen, um
selbstbestimmter am Leben teilhaben zu können. Dabei ist es jedoch
wichtig zu wissen, dass der Assistenznehmer zu jeder Zeit angibt und
bestimmt, was zu tun ist und keine Form der Bevormundung erwünscht ist.
Als „Arme und Beine“ unterstützen Persönliche Assistenten den
Assistenznehmer im alltäglichen Leben. Dabei gibt es unterschiedliche
Formen von Assistenz, wie z. B. Arbeitsassistenz, Alltagsassistenz,
Freizeitassistenz, Elternassistenz, Studienassistenz, oder auch 24
Stunden Assistenz.
Fakten zum Persönlichen Budget
- Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die individuell
nach dem Bedarf des Einzelnen berechnet wird. Die monatlichen Beträge
können daher sehr verschieden sein.
- Das Persönliche Budget soll
Menschen mit Behinderung helfen, ihr Leben eigenständiger und
selbstbestimmter zu gestalten. Daher steht es auch jedem frei, ob er
das Persönliche Budget beantragt oder nicht.
- Durch das
persönliche Budget bekommt man nicht mehr oder weniger Leistungen als
vorher. Es werden also keine bestehenden Leistungen gekürzt. Die
Leistungen werden nur anders organisiert. Das Persönliche Budget
können alle Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von
Behinderung bedroht sind, beantragen.
- Den Antrag bekommt man
bei: der Kranken- und Pflegekasse, dem Rentenversicherungsträger, dem
Unfallversicherungsträger, dem Träger der Alterssicherung für
Landwirte, dem Träger der Kriegsopfversorgung /-fürsorge, dem
Jugendhilfeträger, dem Sozialhilfeträger, dem Integrationsamt, Agentur
für Arbeit und den Landschaftsverbänden.
- Das Persönliche Budget
ist sehr flexibel konzipiert. So ist eine Kombination aus Geld- und
Sachleistungen möglich. Man kann das Persönliche Budget auch für
betreutes Wohnen und dergleichen verwenden. Daher ist es ratsam, sich
individuell beraten zu lassen.
Zu den Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden können gehören:
- Leistungen zur Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsassistenz)
- Leistungen der Pflegekasse
- Hilfe zur Pflege
Zielgruppe
Unser Assistenzangebot richtet sich an Menschen mit Assistenzbedarf
(Arbeitsassistenz, Alltagsassistenz, Freizeitassistenz,
Elternassistenz, Studienassistenz, oder auch 24 Stunden Assistenz),
die dem Personenkreis gem. den §§53/54 SGB XII zugehörig sind und
somit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Assistenz mit Herz hat sich zum Ziel gesetzt, das Assistenzangebot am
individuellen Bedarf der einzelnen AssistenznehmerInnen auszurichten
und ist somit offen dafür, Personen mit unterschiedlichem
Assistenzbedarf zu unterstützen.
Im Einzelnen umfasst die persönliche Assistenz folgende Bereiche:
- Individuelle Basisversorgung
- Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
- Kommunikation und Orientierung
- Gestaltung sozialer Beziehungen